Perspektiven finden:
Das Land Brandenburg ist aufgefordert, für den Bedarfsfall (u.a. Nachtflugverbot, Havarien) regionale Flugplätze als Ausweichlandeplätze zu definieren und vorzuhalten sowie eine Evaluation der möglichen Kapazitäten nach der Eröffnung des BER auch für den Linien- und Pauschalreiseverkehr durchzuführen, mit der Option die regionalen Flugplätze einzubeziehen.
Strukturen nutzen:
Die vorhandenen Flugplätze in Brandenburg sind ein wichtiger Teil der Infrastruktur auf dem Lande. Sie sind weiter zu entwickeln und zu sichern. Im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (Grundsatz 4.3 Ländliche Räume) ist dazu folgende Textpassage zu finden: “Die ländlichen Räume sollen so gesichert und weiterentwickelt werden, dass sie einen attraktiven und eigenständigen Lebens- und Wirtschaftsraum bilden”.